Einbürgerung

Sie interessieren sich für eine Einbürgerung in der Gemeinde Biberist? Dann sind Sie hier genau richtig.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen.

Für Schweizerinnen und Schweizer:

Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht:  Link zum Kanton

Voraussetzungen

– Wohnsitz: 2 Jahre im Kanton Solothurn, 2 Jahre in der Gemeinde Biberist

– Handlungsfähigkeit oder die gesetzliche Vertretung hat dem Gesuch zugestimmt

– Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung

– Nachkommen der finanziellen Verpflichtungen

 

Ausländische Staatsangehörige:

Unter folgendem Link finden sie Informationen und Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen, so wie zum Sprachstandnachweis und zum Neubürgerkurs:

Link zum Kanton

Falls Sie Fragen haben, kontaktieren Sie bitte die Einbürgerungsverantwortliche, Frau Corinne Orschel unter der Nummer 079 895 04 63.

Bitte beachten Sie, dass die Einbürgerungsverantwortliche und die Bürgergemeinde keine fixen Bürozeiten haben. Wir versuchen Sie so schnell wie möglich zu kontaktieren, falls Sie uns nicht erreichen.